Selbsthilfegruppen dürfen in Fortführung der bisherigen Argumentationen im Zusammenhang mit der Eindämmungsverordnung weiter zusammen kommen, wenn dies zwingend erforderlich ist. Sie sollten aber natürlich unbedingt die Hygienemaßregeln (Abstand 1,5 Meter, Maske, Kontaktnachverfolgungslisten, Lüften und Corona-Warn-App) beachten und eine Größe von 10 Personen nicht überschreiten. Diesem Ergebnis liegen folgende tragende Erwägungen zu Grunde: Die Selbsthilfegruppen sind ein wichtiger Teil des medizinisch-therapeutischen Systems und sollen so gut es geht aufrecht erhalten werden. Möglicherweise wirken diese Gruppen gerade die nächsten nicht einfachen Wochen so stabilisierend im Versorgungssystem.

Nach wie vor empfiehlt sich der virtuelle/telefonische Umgang miteinander, wo immer dies möglich ist, was das zwingend erforderliche Zusammenwirken an einem Ort gegebenenfalls deutlich relativiert. Die Entscheidung, was zwingend erforderlich ist und was aus den technischen Gegebenheiten vor Ort gemacht werden kann, ist in Eigenverantwortung vor Ort zu entscheiden (§ 1 Absatz IfSG). Eine pauschales Ergebnis dieses Entscheidungsprozesses wird nicht vorgegeben, weder in die eine noch in die andere Richtung.

Eine direkt anwendbare Vorschrift gibt es dazu nicht. Abzuleiten ist dies aus den folgenden Vorschriften der aktuellen Eindämmungsverordnung:

§ 4 Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum

  1. die Ausübung beruflicher, dienstlicher oder der Umsetzung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienender ehrenamtlicher Tätigkeiten, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen zwingend erforderlich ist.

Aufgrund dieser Vorgaben haben wir Anfang Dezember Begegnungen der Selbsthilfegruppen auf unserem Hof angeboten. Diese wurden von einigen Selbsthilfegruppen sehr dankend angenommen. Die Gespräche haben den Teilnehmenden sehr gut getan. Dieses Angebot haben wir aufgrund der Entwicklung der Infektionszahlen vorerst eingestellt. Sobald es möglich ist und wir dies verantworten können, werden wir die Begegnungsangebote wieder organisieren.

Die Arbeit der Selbsthilfekontaktstelle REKIS Cottbus wird durch die GKV und die Stadt Cottbus gefördert.

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